Zutrittsregeln
Letzte Aktualisierung am: 16.09.2023
Inhalt
Meine Zutrittsregeln
(diese Regeln gelten für alle Personen, die meine Räumlichkeiten betreten!) Hinsichtlich der Aktualität, bitte den Absatz „Mein Impfzertifikat ist abgelaufen – was nun?“ am Ende beachten!
(ehem. Hygienekonzept)
Zutrittsregeln / Vorwort:
Die Corona-Pandemie ist zwar beendet und die Lage seit längerem unter Kontrolle. Da ich aber auch weiterhin mit vielen vulnerablen Personen arbeite (z. B. Onkologiepatienten und andere impfunfähige Personen), bleiben auch weiterhin Termine nur mit vollständig gültigem Impf- oder Genesenennachweis möglich. Ein weiteres ‚Problem‘ ist, dass viele Bürger Ihre letzte Impfung mittlerweile vor mehr als einem Jahr erhielten – die Schutzwirkung dürfte zwischenzeitlich deutlich vermindert sein. Im Übrigen besitzen in Deutschland auch bis heute nur knapp 62% eine Auffrischimpfung – in Sachsen sind es sogar nur 50,7% und nur 9% mit einer zweiten Auffrischung.
Für den »vollständigen Impfschutz« sind mind. drei „Ereignisse“ (siehe Webseite BMG ») erforderlich!
Grundsätzlich –und völlig unabhängig von Corona– bitte ich darum, dass bei (starken) Erkältungserscheinungen der Termin von Dir aus verschoben wird. Im Übrigen sehen Fotos mit roter Nase eh nicht so gut aus 😉
Hinweis:
Als Einzelgewerbetreibende lege ich im Rahmen des Hausrechts meine Zutrittsregeln selbst fest, soweit sie kein höherrangiges Recht verletzen. Insbesondere ist hier das Augenmerk auf das AGG zu legen. Eine rechtliche Beanstandung meiner Zutrittsregeln ist nicht gegeben, dies hat bereits die ‚Antidiskriminierungsstelle des Bundes‘ hier festgestellt.
Zutrittsregeln » Nicht impffähig:
Personen, die sich nicht impfen lassen konnten/können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil keine STIKO-Empfehlung vorliegt), benötigen ein negatives Schnelltestergebnis, das max. 24 Std. alt ist (keine Selbsttest ohne Aufsicht). Das gilt auch für Kinder/Jugendliche ab dem 12. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, soweit diese ungeimpft sind.
Bitte bringe zu unserem Termin die entsprechenden (wie vorgenannten) Nachweise mit. Bitte achte darauf, dass bei Impfunfähigkeit ein ärztlicher Nachweis mit Begründung notwendig ist.
Hinweis: Da die Corona-Testzentren mittlerweile (fast) alle geschlossen wurden, biete ich für diesen Fall einen Schnelltest hier vor Ort an. Dazu nutze ich den hochwertigen ‚Longsee 2019-nCoV Ag Rapid Detection Kit‚ an (PEI: 100%). Für den Schnelltest hier vor Ort berechne ich 5,00€. Alternativ kannst Du Deinen Schnelltest zum Termin mitbringen. Bitte teile mir dazu aber vorher das genaue Produkt mit, da es leider viel ‚Müll‘ unter den Schnelltests gibt.
Impfnachweise sind bitte wie folgt (die Reihenfolge zeigt die bevorzugte Methode) zu erbringen:
- Digital mit der CovPass- oder Corona-Warn-App (wenn noch vorhanden und Zertifikat entsprechend verlängert wurde)
- Gedrucktes EU-Zertifikat mit QR-Code
- Impfbuch & Personalausweis
Mein Impfzertifikat ist abgelaufen – was nun?
Ja, das kann einen schon erschrecken. Da ruft man seine CWA (Corona-Warn-App) oder CovPass-App auf und dann bekommt man die Meldung, dass das Impfzertifikat ‚abgelaufen‘ sei… Keine Sorge, das ist nur das technische Ablaufdatum! Selbstverständlich gilt Dein Impfstatus (drei Impfungen vorausgesetzt) immer noch.
Impfzertifikat verlängern
Du kannst möglicherweise das Impfzertifikat in der App erneuern (verlängern) lassen – dazu einfach den entsprechenden Button drucken.
Du siehst keinen Button?
Nun, dann ist Dein Zertifikat bereits länger als 90 Tage abgelaufen – in diesem Fall ist eine Verlängerung in der App nicht mehr möglich.
Hinweis:
Viele denken sich, die Pandemie ist beendet, „…ich brauche den ganzen ‚Corona-Quatsch‘ nicht mehr!“ Grundsätzlich ist das auch so, aber es gibt noch einige Ausnahmen. In wenigen Situationen benötigt man tatsächlich noch einen Impfnachweis – z. B. in Einrichtungen, die im Rahmen des Hausrechts den Zutritt für ungeimpfte Personen ausschließen. Auch bei mir ist dies der Fall, da ich viel mit vulnerablen (impfunfähigen) Personen zusammenarbeite. Von daher ist ein vollständiger Impfschutz (bzw. der ärztliche Nachweis zur medizinisch bedingten Impfunfähigkeit) nach wie vor die grundlegende Voraussetzung für den Zutritt bei mir.
Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung!
#zutrittsregeln #Hygienekonzept #manuelahiller
Foto ‚Mann mit Zitrone‘: Bild von Ryan McGuire auf Pixabay
Letzte Aktualisierung am: 16.09.2023