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Neue Preise online!

Einleitung

Liebe Kunden,

wie bereits angekündigt (zum Artikel»), greifen ab dem 01.01.2024 neue Preise. Es ist mir wichtig, hier einmal den Hintergrund der Erhöhung transparent darzustellen.

Neue Preise » Step -1-«

Im September ’23 habe ich die Preise um durchschnittlich 12% angehoben. Diese Preisanpassung wurde schlicht notwendig, da sich die Betriebskosten ebenfalls erhöht haben. Versicherungen, Energiekosten und „Technikkosten“ wie z. B. Reparaturen, Verschleiß und Neuanschaffungen. Auch die Inflationsrate trug dazu bei, dass ich die Preisanpassung nicht mehr umgehen konnte.

»Step -2-«

Nun folgt zum 01.01.2024 erneut eine Preisanpassung? Nun, für Dich als Privatkunden (!): leider ja. Warum nur für „Privatkunden“? Weil die Preisanpassung sachlich keine (für mich) gewinnsteigernde Erhöhung ist, sondern tatsächlich einfach nur der nun hinzukommende Mehrwertsteueranteil den Endpreis steigert!

Aufgrund des erfolgreichen Jahres 2023 unterliege ich ab 01.01.2024 der »Regelbesteuerung« – das bedeutet nicht anderes, als dass ich nun Mehrwertsteuer (genauer: Umsatzsteuer) berechnen muss! Da Du als „Privatkunde“ diese nicht steuerlich absetzen kannst, ist es für die also eine Preiserhöhung. Für Unternehmen hingegen, die Vorsteuer absetzen können ist es unerheblich, da der Steueranteil ‚durchgereicht‘ wird (das werde ich jetzt aber nicht vertiefen, das ist sehr trockene Buchhaltung! 😉 )

Kurzes Beispiel:

Nehmen wir mal ein Shooting im Wert von EUR 300,00 (ohne Steuer). Nun muss ich ab sofort den Steueranteil von 19% oben draufschlagen (300 x 0,19= 57,00), der Preis ist nun also 357,00. Die zusätzlichen EUR 57,00 gehen aber nicht in meine Tasche! Es ist Steuergeld und dieses gehört er einmal dem Finanzamt. Ich nehme es als „treuhänderisch“ entgegen und leite es dann an das Finanzamt weiter (per Umsatzsteuererklärung). Den Teil mit anrechenbarer Vorsteuer lasse ich (wie bereits erwähnt) hier weg, das trocknet Dir sonst die Blutgefäße aus…

Fazit: Von der Regelbesteuerung profitieren in erster Linie erst einmal zwei Parteien: Das Finanzamt und B2B-Kunden (Unternehmen), die nun die Vorsteuer „ziehen“ können. Ich als Unternehmerin kann nun zwar ebenfalls Vorsteuer gegen die vereinnahmte Umsatzsteuer rechnen, meine Ausgaben werden aber mit Sicherheit nicht höher als die Einnahmen sein – also geht die vereinnahmte Umsatzsteuer zum Großteil direkt an die Landeskasse der Finanzbehörde.

Ihr seht, diese Preisanpassung ist eine rein steuerrechtliche Vorgabe, die mich keineswegs näher an mein Traumhaus im Grünen bringt!

Titelbild von Wilfried Pohnke auf Pixabay